Wer kann Mitglied werden?
Ordentliches Mitglied kann jeder Angehörige der EU werden, der
zur selbständigen Ausübung des zahnärztlichen Berufs in Österreich berechtigt ist.
Der Antrag auf eine Ordentliche Mitgliedschaft muss schriftlich erfolgen. Über den Antrag entscheidet der Vorstand.
Außerordentliche Mitglieder können Vertreter von Berufsgruppen ohne zahnärztliche Approbation werden, denen die computergestützte Zahnheilkunde ein Anliegen ist.
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